Die in dem Koalitionsvertrag angesprochenen Kriminalitätsphänomene Cybermobbing und Cybergrooming sind in den vergangenen Jahren zunehmend ins Blickfeld des medialen Interesses gerückt. International für Aufsehen sorgte bspw. im Jahr 2012 der Fall der Kanadierin Amanda Todd. Als Zwölfjährige hatte Todd in einem Videochat ihren Oberkörper vor einem Fremden entblößt, der davon ein Foto speicherte, um weitere sexuelle Handlungen zu erpressen. Nachdem der Fremde das Foto im Internet veröffentlichte, wurde sie jahrelang Opfer von Mobbing im Internet und in der Schule, bis sie sich im Oktober 2012 im Alter von 15 Jahren schließlich das Leben nahm. Doch auch Erwachsene können von Cybermobbing betroffen sein. Ein prominentes Beispiel dafür ist wohl Markus Lanz; im Zusammenhang mit einer Online-Petition, die seine Absetzung fordert, wurde von digitalem Mobbing gesprochen. Vor dem Hintergrund, dass heute jedoch vor allem Kinder und Jugendliche die neuen Medien als Bestandteil ihrer alltäglichen Lebenswelt nutzen, und aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit der ungestörten Entwicklung Minderjähriger fokussiert sich die vorliegende Studienarbeit (neben dem Cybergrooming) auf das Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen. Für eine kriminologische Betrachtung von Cybermobbing und Cybergrooming ist es zunächst erforderlich, den aktuellen Stand der Handy- und Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen zu ermitteln, um die Tragweite der Delikte erfassen zu können. Als Schwerpunkt der Arbeit sollen dann Erkenntnisse zur Häufigkeit, den Hintergründen und Folgen von Cybermobbing und Cybergrooming gewonnen werden, um mögliche Anknüpfungspunkte für eine sinnvolle Prävention herauszuarbeiten. Dabei werden auch das Verhältnis von Cybermobbing zu klassischem Mobbing sowie die Rolle der sog. „Bystander“ untersucht. Zudem soll ermittelt werden, was gerade das Internet für den Täter als Tatwerkzeug so attraktiv macht. Schließlich verschafft die Arbeit einen Überblick über bestehende und diskutierte Präventionskonzepte, wobei ein Projekt exemplarisch einer genaueren Betrachtung unterzogen wird.
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