Luftfahrtgerät und die Anwendung der Radio Equipment Directive (RED)

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dc.identifier.uri http://dx.doi.org/10.15488/4353
dc.identifier.uri https://www.repo.uni-hannover.de/handle/123456789/4392
dc.contributor.author Kebel, Robert
dc.contributor.author Schirrmacher, Martin
dc.contributor.author Schwark, Uwe
dc.date.accessioned 2019-01-23T14:14:17Z
dc.date.available 2019-01-23T14:14:17Z
dc.date.issued 2018
dc.identifier.citation Kebel, Robert; Schirrmacher, Martin; Schwark, Uwe: Luftfahrtgerät und die Anwendung der Radio Equipment Directive (RED). In: emv : Internationale Fachmesse und Kongress für Elektromagnetische Verträglichkeit, Düsseldorf, 2018, S. 263-270 ger
dc.description.abstract Die im Juni 2017 in Kraft getretene "Richtlinie 2014/53/EU (RED) des Europäischen Parlaments über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG", soll neuen technologischen, kommerziellen & legislativen Rahmenbedingungen in der EU Rechnung tragen und mehr Klarheit über Rechte und Pflichten der Wirtschaftsakteure schaffen. Die RED formuliert die grundlegenden Anforderungen an alle Funkanlagen/-geräte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen. In Anhang I der RED werden alle Funkanlagen benannt, die nicht unter die RED fallen. In Absatz 3 werden dort "Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen an Bord von Luftfahrzeugen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) fallen ausgeschlossen, weil diese u.a. spezielle aeronautische Frequenzbänder nutzen und spezifischen aeronautischen Standards genügen müssen, um flugtauglich zu sein. Seit einigen Jahren gibt es Luftfahrtgeräte, wie zum Beispiel cabin wireless access points, die in nichtaeronautischen, kommerziellen (sogenannten ISM-) Frequenzbändern Signale übertragen, aber als Luftfahrtgerät nicht unter die RED fallen. Dieser Beitrag klärt, welche Maßnahmen aus Sicht eines Luftfahrtunternehmens getroffen werden müssen, um den Luftfahrtanforderungen zu genügen und auch die technisch relevanten grundlegenden Anforderungen der RED zu erfüllen, ohne unnötige Doppelqualifikationen gegen Nicht-Luftfahrtnormen für beispielsweise den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit durchzuführen. Die grundlegenden Anforderungen (essential requirements) aus Artikel 3 der RED werden erläutert; der Beitrag zeigt anhand weiterer EU Richtlinien, wieso das geschilderte Gerät als Luftfahrtgerät einzuordnen ist, und er legt am Beispiel eines Cabin Wireless Accesspoints dar, wie der Konformitätsnachweis im Sinne von Artikel 3 der RED geführt werden kann. Dies wird am Beispiel der Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit in der Luftfahrt nach, am Beispiel der Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit in der Luftfahrt und für die relevanten grundlegenden Anforderungen an die effektive Nutzung von Funkfrequenzen gezeigt. Die Zuständigkeit der EASA und der benannten Stellen wird adressiert. eng
dc.language.iso ger
dc.publisher Frankfurt/Main : mesago
dc.relation.ispartof https://doi.org/10.15488/4320
dc.relation.ispartofseries emv : Internationale Fachmesse und Kongress für Elektromagnetische Verträglichkeit, Düsseldorf, 2018
dc.rights CC BY 3.0 DE
dc.rights.uri https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
dc.subject Funkanlage ger
dc.subject Europäisches Parlament ger
dc.subject Frequenzband ger
dc.subject Radio ger
dc.subject Harmonisierung ger
dc.subject Luftfahrzeug ger
dc.subject elektromagnetische Verträglichkeit ger
dc.subject Luftfahrt ger
dc.subject Gesundheit ger
dc.subject Luftfahrtunternehmen ger
dc.subject Luftfahrtgerät ger
dc.subject Mitgliedstaat ger
dc.subject Konformitätsnachweis ger
dc.subject.classification Konferenzschrift ger
dc.subject.ddc 600 | Technik ger
dc.subject.ddc 621,3 | Elektrotechnik, Elektronik ger
dc.title Luftfahrtgerät und die Anwendung der Radio Equipment Directive (RED)
dc.type BookPart
dc.type Text
dc.relation.isbn 978-3-95735-077-0
dc.bibliographicCitation.firstPage 263
dc.bibliographicCitation.lastPage 270
dc.description.version publishedVersion
tib.accessRights frei zug�nglich


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