Luftfahrtgerät und die Anwendung der Radio Equipment Directive (RED)

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Kebel, Robert; Schirrmacher, Martin; Schwark, Uwe: Luftfahrtgerät und die Anwendung der Radio Equipment Directive (RED). In: emv : Internationale Fachmesse und Kongress für Elektromagnetische Verträglichkeit, Düsseldorf, 2018, S. 263-270

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Zusammenfassung: 
Die im Juni 2017 in Kraft getretene "Richtlinie 2014/53/EU (RED) des Europäischen Parlaments über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG", soll neuen technologischen, kommerziellen & legislativen Rahmenbedingungen in der EU Rechnung tragen und mehr Klarheit über Rechte und Pflichten der Wirtschaftsakteure schaffen. Die RED formuliert die grundlegenden Anforderungen an alle Funkanlagen/-geräte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen. In Anhang I der RED werden alle Funkanlagen benannt, die nicht unter die RED fallen. In Absatz 3 werden dort "Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen an Bord von Luftfahrzeugen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) fallen ausgeschlossen, weil diese u.a. spezielle aeronautische Frequenzbänder nutzen und spezifischen aeronautischen Standards genügen müssen, um flugtauglich zu sein. Seit einigen Jahren gibt es Luftfahrtgeräte, wie zum Beispiel cabin wireless access points, die in nichtaeronautischen, kommerziellen (sogenannten ISM-) Frequenzbändern Signale übertragen, aber als Luftfahrtgerät nicht unter die RED fallen. Dieser Beitrag klärt, welche Maßnahmen aus Sicht eines Luftfahrtunternehmens getroffen werden müssen, um den Luftfahrtanforderungen zu genügen und auch die technisch relevanten grundlegenden Anforderungen der RED zu erfüllen, ohne unnötige Doppelqualifikationen gegen Nicht-Luftfahrtnormen für beispielsweise den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit durchzuführen. Die grundlegenden Anforderungen (essential requirements) aus Artikel 3 der RED werden erläutert; der Beitrag zeigt anhand weiterer EU Richtlinien, wieso das geschilderte Gerät als Luftfahrtgerät einzuordnen ist, und er legt am Beispiel eines Cabin Wireless Accesspoints dar, wie der Konformitätsnachweis im Sinne von Artikel 3 der RED geführt werden kann. Dies wird am Beispiel der Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit in der Luftfahrt nach, am Beispiel der Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit in der Luftfahrt und für die relevanten grundlegenden Anforderungen an die effektive Nutzung von Funkfrequenzen gezeigt. Die Zuständigkeit der EASA und der benannten Stellen wird adressiert.
Lizenzbestimmungen: CC BY 3.0 DE
Publikationstyp: BookPart
Publikationsstatus: publishedVersion
Erstveröffentlichung: 2018
Die Publikation erscheint in Sammlung(en):EMV 2018 Düsseldorf

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