Rechtsgutachten zu folgenden Fragestellungen:
1. Muss der vermutete Einfluss des Klimawandels auf die Entwicklung der Kompensationsfläche in die Konzeption der Kompensationsmaßnahmen einbezogen werden?
1.1 Wer zahlt zusätzliche klimabedingte Maßnahmen, falls nicht?
1.2 Welche Verpflichtung besteht zur Erhaltung der Biodiversität im Falle von Feuchtgebieten ohnehin, und muss dies auch bei den Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden?
2. Wie stark ist die Bindung der Ziele von Kompensationsmaßnahmen an das, was die Landschaftsplanung vorschlägt?
2.1 Sodass zum Beispiel bei Prüfung der Gleichwertigkeit einer Kompensation in die Beurteilung einbezogen werden könnte, welche Biotoptypen und Ausprägungen selten und gefährdet sind (im Naturraum bzw. den verschiedenen politischen Bezugsräumen wie etwa einem Stadtstaat)?
2.2 Sodass nicht in jedem Fall die Maßnahmen „climate proof“ ausgestaltet werden müssten, weil die durch die Kompensationsmaßnahme erzielte Aufwertung unter anderen Aspekten ausreichend groß ist?
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