Rechtliches

Was muss ich beachten?

Wissenschaftliche Publikationen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Möchten Sie ein Werk im Repositorium veröffentlichen, sollten Sie deshalb sicherstellen, dass Sie über die entsprechenden Rechte verfügen. Insbesondere ist hier an weitere Autorinnen und Autoren zu denken und an Verlage, denen Sie vielleicht weitreichende Nutzungsrechte eingeräumt haben.

Tipps zum Urheberrecht

  • Versichern Sie sich, dass Ihre Koautorinnen/Koautoren mit der Veröffentlichung der Publikation auf dem Repositorium einverstanden sind. Holen Sie das Einverständnis Ihrer Koautorinnen/Koautoren verbindlich ein.
  • Haben Sie eine Publikation bereits bei einem Verlag veröffentlicht und möchten diese nun über das Repositorium der Leibniz Universität Hannover zum zweiten Mal veröffentlichen, ist die rechtliche Zulässigkeit der Zweitveröffentlichung zu prüfen. Generell ist eine Zweitveröffentlichung im Institutionellen Repositorium möglich, wenn:
    • Sie als Autorin/Autor lediglich einfache Nutzungsrechte an den Verlag übertragen haben.
    • in Ihrem Verlagsvertrag explizit vermerkt ist, dass Sie Ihre Publikation auf einem Institutionellen Repositorium bereitstellen (selbst archivieren) dürfen.
    • wenn mit Ihrem Verlag im Rahmen der DFG-geförderten National- und Allianzlizenzen eine Open-Access-Komponente ausgehandelt wurde und die Leibniz Universität über die TIB an dieser National- oder Allianzlizenz teilnimmt.
    • das neue gesetzliche Zweitveröffentlichungrecht für Ihre Publikation greift.
  • Erste Informationen darüber, welche Politik Verlage in Bezug auf Open Access verfolgen, enthält die SHERPA/RoMEO-Liste.
  • Sie können sich beim Abschluss von Verlagsverträgen die für die Zweitveröffentlichung notwendigen Nutzungsrechte ausdrücklich vorbehalten (vgl. dazu open-access.net), z.B. durch:
    • Streichungen/Einfügungen im Verlagsvertrag
    • Einfügen eines Vertragsformulars, auf das im Verlagsvertrag hingewiesen wird
  • Um Ihr Werk im Repositorium zu veröffentlichen, müssen Sie der Deposit License zustimmen. Daneben ist es für Sie weiterhin möglich, die über das Repositorium veröffentlichten Werke selbst zu verwerten (z.B. auf der eigenen Homepage einstellen, per E-Mail versenden, in einer Zeitschrift oder in einem Buch veröffentlichen).
  • Sie können Dritten nach der (Erst-)Veröffentlichung auf dem Repositorium noch ausschließliche Nutzungsrechte an Ihrer Publikation einräumen. Beachten Sie dabei bitte, dass bei einer nachträglichen Verlagsveröffentlichung unter Vereinbarung ausschließlicher Nutzungsrechte zugunsten des Verlags der Verlag vor Vertragsschluss über die Veröffentlichung auf dem Repositorium in Kenntnis gesetzt werden muss.
  • Durch die Vergabe freier Lizenzen wie z.B. Creative Commons (s.u.) können Barrieren bei der Nutzung wissenschaftlicher Inhalte abgebaut werden. Die Open-Access-kompatible Creative-Commons-Lizenz „CC-Namensnennung – Deutschland 3.0" sieht am wenigsten Restriktionen für die Nachnutzung in Forschung und Lehre vor und gewährleistet gleichzeitig, dass der Urheber/die Urheberin genannt werden muss. Häufig können bei Zweitveröffentlichungen keine Creative-Commons-Lizenzen mehr vergeben werden, wenn dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte an der Publikation eingeräumt worden sind. Publikationen, die bereits unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht worden sind, können im Repositorium unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden.

Lizenzen

Deposit License

Damit Ihre Publikation über das Repositorium öffentlich bereitstehen kann, müssen Sie den Betreibern des Repositoriums (Leibniz Universität Hannover und TIB) ein einfaches Nutzungsrecht – zur Online-Bereitstellung auf dem Repositorium – an Ihrer Publikation übertragen. Dies geschieht durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung, der sogenannten Deposit License. Sie können der Deposit License während des Uploadvorgangs online zustimmen. Der Bestätigungsvorgang ist in den Workflow des Repositoriums integriert. Zum vollständigen Lizenztext

Creative-Commons-Lizenzen

Über die mit der Deposit License eingeräumten Nutzungsrechte hinaus können Sie über Creative-Commons-Lizenzen Dritten weitere Nutzungsrechte an Ihrer Publikation einräumen. Während des Uploadvorgangs im Repositorium können Sie Ihre Publikation mit einer Creative-Commons-Lizenz versehen. Die Vergabe ist in den Workflow des Repositoriums integriert. Zur Auswahl stehen folgende Creative-Commons-Lizenzen:

Natürlich können Sie auch weitere Creative-Commons-Lizenzen vergeben. Wir empfehlen Ihnen – sofern rechtlich möglich – die Vergabe der Open-Access-kompatiblen Creative-Commons-Lizenz „CC-Namensnennung - Deutschland 3.0“. Sie sieht am wenigsten Restriktionen für die Nachnutzung in Forschung und Lehre vor und gewährleistet gleichzeitig, dass der Urheber/die Urheberin genannt werden muss.