25 Jahre EMV-Recht in Deutschland und in der EU; Neuerungen der RL 2014/30/EU und 2014/53/EU, Ausblick auf das neue EMVG

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Jeromin, Gerd: 25 Jahre EMV-Recht in Deutschland und in der EU; Neuerungen der RL 2014/30/EU und 2014/53/EU, Ausblick auf das neue EMVG. In: emv : Internationale Fachmesse und Kongress für Elektromagnetische Verträglichkeit. Aachen : Apprimus, 2016, S. 191-197

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Die EMV-Richtlinie 89/336/EWG wurde am 23.Mai 1989 veröffentlicht. Bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinie galten in den Mitgliedstaaten der EU im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit nur nationale Regelungen, wie z.B. in der Bundesrepublik Deutschland: das „Funkstörgesetz" und das „Hochfrequenzgerätegesetz". Nach der Veröffentlichung der EMV-Richtlinie waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, auf Basis dieser RL 89/336/EWG nationale Rechtsvorschriften bis zum 1.Juli 1991 zu erlassen und diese dann ab 01.01.1992 anzuwenden. Noch während der Zeit, in der die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der EMVRichtlinie in nationales Recht befasst waren, wurde mit Richtlinie 91/263/EG die EMV-RL durch eine Änderung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Telekommunikationsendeinrichtungen angepasst. 1992 stellten die Mitgliedstaaten und die Kommission fest, dass ein Inkrafttreten der Richtlinie zum geplanten 30. Juni 1992 nicht möglich ist, weil bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht die erforderlichen harmonisierten Normen, die für eine Konformitätsbewertung notwendig sind, zur Verfügung stehen. Deshalb wurde mit RL 92/31/EWG vom 18. März 1992 die Umstellungsphase für das Inverkehrbringen nach den Vorschriften der EMV-Richtlinie vom 30. Juni 1992 bis zum 31. Dezember 1995 verlängert. Mit der Veröffentlichung des „Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMV-Gesetze) am 9. November 1992 wurde in Deutschland die Umsetzung der EMV-Richtlinie abgeschlossen. Diese Fassung hatte jedoch keinen langen Bestand, da mit der Richtlinie 93/68/EWG erneut eine Anpassung der EMV-Richtlinie erfolgte. Eine wesentliche Änderung nämlich die CE-Kennzeichnung wurde hiermit für alle unter das „Neue Konzept" fallenden Richtlinien eingeführt und gleichzeitig damit auch Fristen festgelegt, bis zu welchen die in Verkehr gebrachten Produkte mit dieser neuen CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Ein novelliertes EMV-Gesetz, das dieser Forderung Rechnung trug, wurde am 8. September 1995 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 1996 in Kraft. In diesem Gesetz waren auch die Anforderungen aus der Satellitenfunkanlagenrichtlinie 93/97/EWG berücksichtigt, gleichzeitig wurden mit diesem Gesetz das Funkstörgesetz und das Hochfrequenzgerätegesetz zum 31.Dezember 1995 aufgehoben.. Aufgrund neuer Zuständigkeitsregelungen (Einrichtung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP) und des inzwischen erschienenen Leitfadens zur EMV-Richtlinie trat nach der Veröffentlichung am18. September 1998 ein neues EMV-Gesetz zum 1. Januar 1999 in Kraft. In der Zwischenzeit wurde bei der Europäischen Kommission die sogen. SLIM Working Group eingerichtet. (SLIM : Simpler Legislation for the Internal Market). Diese Arbeitsgruppe, der 5 Behördenvertreter der Mitgliedstaaten (unter anderem der Verfasser) und 5 Mitglieder der Europäischen Wirtschaftsverbände (Hersteller, Netzbetreiber Zertifizierungsstellen, etc.) angehörten, hatte die Aufgabe, Vorschläge zur Überarbeitung der EMV-Richtlinie auszuarbeiten. Am 24. September 1998 legte die SLIM-Arbeitsgruppe einen Bericht mit 20 Empfehlungen vor. Diese Vorschläge bildeten die Grundlage für eine Reihe von EMVRichtlinienentwürfen, die von der SLIM-Arbeitsgruppe erstellt und von den Mitgliedstaaten, den Wirtschaftsverbänden und dem Europäischen Parlament diskutiert wurden. Als Ergebnis der SLIM-Initiative entstand 2004 die neue EMV-Richtlinie 2004/108/EG, die zurzeit noch gilt. Diese EMV-Richtlinie wurde in ein neues EMVG umgesetzt, das im Jahre 2008 in Kraft trat und ebenfalls heute noch anzuwenden ist.
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Document Type: BookPart
Publishing status: publishedVersion
Issue Date: 2016
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