Auswirkungen von Blühstreifen auf die Biodiversität und ihre Eignung als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme bei der Biogasproduktion

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dc.identifier.uri http://dx.doi.org/10.15488/3691
dc.identifier.uri https://www.repo.uni-hannover.de/handle/123456789/3725
dc.contributor.author Wix, Nana ger
dc.contributor.author Rode, Michael ger
dc.contributor.author Reich, Michael ger
dc.date.accessioned 2018-09-14T11:21:48Z
dc.date.available 2018-09-14T11:21:48Z
dc.date.issued 2018
dc.identifier.citation Wix, N.; Rode, M.; Reich, M.: Auswirkungen von Blühstreifen auf die Biodiversität und ihre Eignung als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme bei der Biogasproduktion. In: Umwelt und Raum 9 (2018), S. 7-46. DOI: https://doi.org/10.15488/3691 ger
dc.description.abstract Im Rahmen des Forschungsvorhabens „Nutzungsorientierte Ausgleichsmaßnahmen bei der Biogasproduktion - Untersuchungen zur Effektivität von nutzungsintegrierten Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen am Beispiel von Blühstreifen“ (gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) wurden im Landkreis Rotenburg (Wümme) in den Jahren 2012-2014 die Auswirkungen verschiedener Blühstreifenvarianten auf Biodiversität, Boden und Landschaftsbild in der intensiv genutzten Agrarlandschaft untersucht. Folgende Empfehlungen zur Gestaltung und zur Einstufung ihrer Eignung als pro- duktionsintegrierte Kompensation konnten daraus abgeleitet werden: - Die Böden von Blühstreifen sollten vor ihrer Anlage konservierend bearbeitet werden. - Blühstreifen sollten vor ihrer Aussaat (und während ihrer gesamten Standzeit) nicht gedüngt und nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. - Die Zahl der Überfahrten bei der Anlage von Blühstreifen sollte auf ein Minimum beschränkt bleiben. - Um ein gutes Auflaufen der Blühmischung zu ermöglichen und das Aufkommen der Spontanvegetation zu verringern, sollte die Ausbringung des Saatguts unmittelbar im Anschluss an die Saatbettvorbereitung erfolgen. - Die Menge konkurrenzstarker, stark deckender Arten in der Blühmischung sollte begrenzt sein. - Die Aussaatdichte sollte 8 kg/ha nicht überschreiten. - Die in der Saatgutmischung verwendeten Arten und Varianten sollten maximal eine Wuchshöhe von 1,5m erreichen. - Blühstreifen sollten eine Standzeit von mindestens 1,5 Jahren (Standzeit April/ Mai bis Ende September des darauffolgenden Jahres) haben, denn die Artenvielfalt (Flora, Laufkäfer) hat sich im zweiten Standjahr erhöht. - Um eine ungestörte Entwicklung von Flora und Fauna zu ermöglichen und die Bodenbelastung durch Überfahrten zu minimieren, sind Pflegeeingriffe bei 1,5-jährigen Blühstreifen zu vermeiden. - Ein Nebeneinander von 1,5- jährigen Blühstreifen, die sich in der ersten Vegetationsperiode befinden, und denen, die die zweite Vegetationsperiode durchlaufen, erhöht die floristische Diversität am effektivsten und gewährt den besten Schutz für Ackerwildkrautarten. - Auch unter faunistischen Gesichtspunkten sollte bei der Anlage von Blühstreifen berücksichtigt werden, dass in einem Landschaftsausschnitt unterschiedliche Altersstadien der Blühstreifen mosaikartig vorhanden sind. Nur so kann stets ein ausreichendes Angebot von Nahrungs-, Deckungs- und Fortpflanzungshabitaten zur Verfügung stehen. - Die Blühstreifen unterschiedlicher Altersstadien sollten in räumlich-funktionaler Nähe zueinander liegen, dabei können sie auch direkt aneinandergrenzen. - Damit Blühstreifen als Reproduktionshabitate von verschiedenen Wirbellosengruppen (z.B. Tagfalter, Laufkäfer, Heuschrecken) genutzt werden und zur dauerhaften Sicherung der Populationen beitragen können, muss eine ungestörte Überwinterung auf der Fläche möglich sein. Andernfalls lockt das hohe Blütenangebot Insekten an, deren Reproduktionszyklus im Frühjahr des Folgejahrs durch die Wiederaufnahme der normalen ackerbaulichen Nutzung unterbrochen wird. - Zur effektiveren Aufwertung des Landschaftsbildes sollten bei 1,5- jährigen Blühstreifen in die Saatgutmischungen zwei- und mehrjährige Pflanzenarten, die nicht zur Ausbildung von Dominanzbeständen neigen, integriert werden. - 1,5-jährige Blühstreifen eignen sich besser zum Schutz der bodengebundenen Landschaftsfunktionen als überjährige Blühstreifen (Standzeit April/ Mai bis Ende Februar). - Im Hinblick auf eine Aufwertung des Landschaftsbildes und für die Tagfalterfauna sind 6m breite Blühstreifen ausreichend. Breitere Streifen verbessern das Landschaftsbild nur geringfügig. - Für die Avifauna sind auch breitere BlühfIächen von Bedeutung, die Festlegung einer maximalen Breite ist hier deshalb nicht sinnvoll. - Werden Blühstreifen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und des Naturerlebens angelegt, sollten dazu Flächen entlang von Erholungswegen ausgewählt werden. - Durch die Anlage aller betrachteten Blühstreifentypen (Breite: 6m und >6m, Standzeit: überjährige und 1,5-jährige) können für alle untersuchten Schutzgüter intensiv genutzte (Mais-)Äcker naturschutzfachlich aufgewertet werden. Die 1,5-jährigen Blühstreifen stel- len für die meisten Schutzgüter eine höhere Aufwertung als die überjährigen Blühstreifen dar. - Im Vergleich zu weiteren Biotoptypen in der Agrarlandschaft sind die Blühstreifen im Hinblick auf die Fauna zwischen struktur- und artenarmen Feldsäumen und struktur- und artenreichen Feldsäumen einzuordnen. Aufgrund des rotierenden Prinzips der Blühstrei- fen wird ihr naturschutzfachlicher Wert für die Tierwelt unter dem von dauerhaften, ungestörten Strukturen in der Agrarlandschaft wie Hecken bewertet. - Unter floristischen Merkmalen betrachtet ist der naturschutzfachliche Wert von Blühstreifen mit Ackerrandstreifen und Ackerstandorten mit standorttypischer Wildkrautflora ver- gleichbar. - In Bezug auf das Landschaftsbild sind Blühstreifen wie blütenreiche Staudensäume zu bewerten. - Im Hinblick auf ihre Wirkung auf die bodengebundenen Landschaftsfunktionen sind Blühstreifen wie mäßig gedüngte Acker-Dauerkulturen ohne PSM-Einsatz, aber geringer als Hecken und Staudensäume einzuordnen. - Somit eignen sich Blühstreifen ab einer Standzeit von einem Jahr und einer Mindestbreite von 6 Metern als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme. - Unter Berücksichtigung aller Schutzgüter und Funktionen sind die 1,5-jährigen Blühstreifen der Wertstufe III zuzuordnen. Aufgrund der kürzeren Standzeit kommt den überjährigen Blühstreifen nur eine gewisse Bedeutung als Lebensraum zu und sie sind mit der Wertstufe II zu bewerten. ger
dc.language.iso ger ger
dc.publisher Hannover : Institut für Umweltplanung, Leibniz Universität Hannover
dc.relation.ispartofseries Umwelt und Raum 9 (2018) ger
dc.rights CC BY-NC 3.0 DE ger
dc.rights.uri http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/ ger
dc.subject Biologische Vielfalt ger
dc.subject Biogasgewinnung ger
dc.subject Agrarlandschaft ger
dc.subject.ddc 590 | Tiere (Zoologie) ger
dc.subject.ddc 580 | Pflanzen (Botanik) ger
dc.subject.ddc 333,7 | Natürliche Ressourcen, Energie und Umwelt ger
dc.title Auswirkungen von Blühstreifen auf die Biodiversität und ihre Eignung als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme bei der Biogasproduktion ger
dc.type Article ger
dc.type BookPart ger
dc.type Text ger
dc.relation.issn 2366-5459
dc.description.version publishedVersion ger
tib.accessRights frei zug�nglich


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