Gegenstand dieser Arbeit ist die Analyse von Bedingungen, die den Einsatz von Computern im Rahmen juristischer Entscheidungsprozesse erschweren oder erleichtern. Auf der Grundlage der bestehenden juristischen Entscheidungstechnik wird versucht, einen traditionell ausgebildeten Juristen schrittweise an die methodologischen Probleme heranzuführen und bestimmte systemimmanente Lösungsstrategien aufzuzeigen.
Zahlreichen Personen, die mich durch Rat und Tat, Anregung und Kritik, Diskussion und Ermunterung bei der Arbeit unterstützt haben, möchte ich an dieser Stelle herzlich danken. Sie alle zu erwähnen ist nicht möglich, und nur einige zu nennen wäre ungerecht. Außerdem danke ich der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die gewährte finanzielle Unterstützung: Ein Habilitationsstipendium hat die völlige Konzentration auf die Arbeit ermöglicht, eine Reisebeihilfe die Teilnahme an einem Spezialkursus am Massachusetts Institute of Technology in Cambridge/Massachusetts/USA eröffnet und ein Druckkostenzuschuß die Drucklegung dieser Vorstudie sicherstellt.
Die Arbeit wurde vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main im Sommersemester 1973 als Habilitationsschrift angenommen. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sind darin im wesentlichen bis April 1973 berücksichtigt.
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