Der Vertrag im Öffentlichen Wirtschaftsrecht
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Abstract
Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist als Handlungsinstrument der Verwaltung im klassischen Verwaltungsrecht von zunehmender Bedeutung. Auch im europäischen Unionsrecht ist der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem ReNEUAL-Entwurf ver - stärkt in das Bewusstsein der Fachöffentlichkeit gerückt. Im immer noch überwiegend ordnungsrechtlich geprägten Öffentlichen Wirtschaftsrecht kommt ihm jedoch bislang in vielen Teilbereichen eine eher untergeordnete praktische Bedeutung zu. In dem Bei- trag wird nach einer einleitenden Darstellung der Entwicklungsstufen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts die Fortentwicklung der verwaltungsrechtlichen Handlungsformen- lehre skizziert. Nach einer Abgrenzung von verwandten Handlungsformen werden die Grundtypen des öffentlich-rechtlichen Vertrags aufgezeigt. Im Mittelpunkt des Beitrags steht sodann eine aktuelle Analyse des öffentlich-rechtlichen Vertrags in den einzelnen Bereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Abschließend erfolgt ein aus- blickendes Fazit.