Dieser Beitrag analysiert die Ursachen der fehlenden Geschlechterparität unter den Wahlleuten in der deutschen Bundesversammlung. Seit der deutschen Wiedervereinigung betrug der durchschnittliche Frauenanteil dort gerade einmal 32 Prozent. Zur differenzierten Herausarbeitung des Problems nutzt dieser Aufsatz einen neuen Datensatz zu allen Mitgliedern der deutschen Bundesversammlungen, 1994-2017. Der niedrige Frauenanteil lässt sich dabei nur teilweise auf die Existenz und unterschiedlich verbindliche Umsetzung von Quotenverfahren in den Parteien zurückführen. Unterschiede im parteiinternen Problemdruck sowie Einschränkungen durch Bindungen an externe Organisationen führen dazu, dass die Partei-en ihren Gestaltungsspielraum zur Erhöhung des Frauenanteils, den sie durch die Nominierung von nicht-parlamentarischen Wahlleuten eigentlich besitzen, nicht für diesen Zweck nutzen. Quotenregelungen zur Steigerung des Frauenanteils in Bundesversammlung stoßen schnell an praktische und verfassungsrechtliche Grenzen, sodass auf eine Annäherung an eine paritätische Besetzung zunächst vor allem durch eine Erhöhung des öffentlichen und parteiinternen Problembewusstseins hingewirkt werden könnte.
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