In der Öffentlichkeit wird der Einsatz der elektronischen Fußfessel laut und kontrovers diskutiert. Besonders laut werden die Diskussionen, wenn die Tageszeitungen folgende Frage stellen: „Fußfessel für Arbeitslose?“, „Fußfessel für Schulschwänzer?“ oder „Fußfessel für Islamisten?“. Jedoch ebben solche Debatten zu Recht nach einer kurzen Zeit ab, weil ihnen die Grundlagen fehlen. Doch spätestens durch die Freilassung von Gewalttätern aus der Sicherungsverwahrung wird das Thema rund um die elektronische Fußfessel neu belebt. Fraglich ist daher, ob die elektronische Fußfessel eine gangbare Alternative ist. Vor allem stellt sich die Frage, ob sie einen fairen Ausgleich zwischen der Menschenwürde und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit darstellt. Während die Anhänger der elektronischen Fußfessel diese als eine moderne Form der Freiheitsstrafe sehen, befürchten ihre Gegner einen lockeren „Kuschelvollzug“ bei Chips und Bier vor dem Fernseher. Gerade in Hessen spielt die elektronische Fußfessel eine besondere Rolle, da dort seit über 10 Jahren Erfahrungen in einem Modellprojekt gesammelt werden. Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die Grundlagen der elektronischen Fußfessel beleuchtet. Dabei soll insbesondere die Entwicklung des Begriffs der elektronischen Fußfessel vorgestellt werden. Im Folgenden wird dann die Einführung der elektronischen Überwachung in den USA und europäischen Länder knapp dargestellt. Daraufhin werden der Anwendungsbereich der Fußfessel und sein rechtlicher Rahmen in Deutschland vorgestellt. In diesem Zusammenhang werden die Effektivität hinsichtlich der elektronischen Fußfessel, mögliche verfassungsrechtliche Problemkreise und der Vorwurf des sog. Net- Widening- Effekts untersucht. Schließlich wird die Effizienz der elektronischen Fußfessel im Rahmen der Sicherungsverwahrung erörtert.
|