Der Kern der Klausur ist ein Widerruf einer gebundenen Entscheidung auf Grundlage eines Widerrufsvorbehalts. Bestandteile der Klausur sind eine inzidente Prüfung, Transfer von bekannten Problemen auf eine atypische Situation sowie die Anwendung einer unbekannten Norm. Dementsprechend werden typische Fähigkeiten im Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts abgeprüft.
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