Rechtsvergleich der Korruptionsstrafbarkeit in Frankreich und Deutschland

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Franke, Christian: Rechtsvergleich der Korruptionsstrafbarkeit in Frankreich und Deutschland. Hannover : Kriminalwissenschaftliches Institut der Leibniz Universität Hannover, 2011 (Jahrbuch des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover ; 2/2011), 56 S.

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„Korruption“ – ein gern und noch mehr häufig gebrauchter Begriff in den Medien dies und jenseits des Rheins, sei er eng verwendet für Bestechungsdelikte, etwas weiter für sämtliche Wirtschaftskriminalität oder im weitesten Sinne für immoralisches Verhalten. In Frankreich steht der ehemalige Staatspräsident Jacques Chirac wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht, im Sommer 2010 warf die Nichtregierungsorganisation urgewald der deutschen Bundesregierung vor, bei Hermes-Bürgschaften für Exportgeschäfte in risikoträchtige Länder wenig effektiv gegen Korruption vorzugehen, und beinahe permanent ist der „Siemens-Korruptionsskandal“ in aller Munde. Sowohl in der Französischen Republik als auch in der Bundesrepublik Deutschland wird Korruption als ethisch verwerflich und rechtlich vorwerfbar angesehen. Sie verstößt gegen Menschenrechte, insbesondere gegen das Gleichheitsgebot: Natürliche und juristische Personen werden nicht gleich behandelt, sondern willkürlich unterschieden. Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung ist gefährdet, wenn sich der Bürger nicht auf die Rationalität der Entscheidungen der Verwaltung vertrauen kann, sondern willkürlichen Einzelmaßnahmen ausgesetzt ist. Korruption führt zu Intransparenz gegenüber Mitbewerbern und zu teureren Preisen und schadet gesamtwirtschaftlich letzten Endes den Endverbrauchern und Steuerzahlern. Allein im deutschen Baugewerbe werden die Schäden auf über fünf Mrd. € pro Jahr geschätzt. Durch die globalisierte (Wirtschafts-)Welt, wie im Fall der Hermes-Bürgschaften und Siemens sichtbar, findet Korruption nicht mehr nur auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, sondern gerade in transnationalen Beziehungen statt. Das altbekannte Phänomen Korruption hat eine neue Qualität und wohl auch eine neue Quantität erhalten, dies aber nicht erst seit geraumer Zeit. Als Reaktion auf mehrere Korruptionsskandale mit transnationalem Bezug entstand der US-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) von 1977. Als erster nationaler Rechtsakt ging er gegen die internationale Korruption vor. Auf der internationalen Ebene ergriffen die Staaten aber erst in den 1990er Jahren wirksame Gegenmaßnahmen, die auch in Frankreich und Deutschland die traditionell national ausgerichteten Korruptionsdelikte vor allem zwischen Amtsträger und Bürger erweiterten. Den Auswirkungen der Internationalisierung der Korruptionsstrafbarkeit und den verschiedenen Traditionen der Korruptionstatbestände in diesen beiden Staaten widmet sich diese Arbeit.
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Document Type: Book
Publishing status: publishedVersion
Issue Date: 2011
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