Bagatellkriminalität und Unschuldsvermutung sind zwei Themenkomplexe, die zwar ursprünglich im Strafrecht verortet sind. Dass sie selbstverständlich gleichwohl auch im zivil- bzw. arbeitsrechtlichen Kontext relevant werden können, zeigt sich immer dann, wenn um die Wirksamkeit einer wegen einer solchen Bagatelltat ausgesprochenen Verdachtskündigung gestritten wird. Der Beitrag nimmt das Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg gegen »Emily« zum Anlass, einerseits gegen eine »strafrechtliche Erheblichkeitsschwelle im Arbeitsrecht« zu argumentieren, andererseits aber die Bedeutung der Unschuldsvermutung im Arbeitsrecht hervorzuheben.
|