Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist als Handlungsinstrument der Verwaltung im
klassischen Verwaltungsrecht von zunehmender Bedeutung. Auch im europäischen
Unionsrecht ist der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem ReNEUAL-Entwurf ver -
stärkt in das Bewusstsein der Fachöffentlichkeit gerückt. Im immer noch überwiegend
ordnungsrechtlich geprägten Öffentlichen Wirtschaftsrecht kommt ihm jedoch bislang
in vielen Teilbereichen eine eher untergeordnete praktische Bedeutung zu. In dem Bei-
trag wird nach einer einleitenden Darstellung der Entwicklungsstufen des Öffentlichen
Wirtschaftsrechts die Fortentwicklung der verwaltungsrechtlichen Handlungsformen-
lehre skizziert. Nach einer Abgrenzung von verwandten Handlungsformen werden
die Grundtypen des öffentlich-rechtlichen Vertrags aufgezeigt. Im Mittelpunkt des
Beitrags steht sodann eine aktuelle Analyse des öffentlich-rechtlichen Vertrags in den
einzelnen Bereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Abschließend erfolgt ein aus-
blickendes Fazit.
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